Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma RHAPSODY Software Solutions GmbH, Ibbenbüren

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  • 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma RHAPSODY Software Solutions GmbH (im Folgenden: Firma RSS) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Firma RSS liefert ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss 

  1. Die Angebote der Firma RSS sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung der Firma RSS zu Stande, außerdem dadurch, dass die Firma RSS mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung bei dem Kunden entsprechend ihrem schriftlichen Angebot beginnt.
  2. Beschreibungen, Abbildungen, technische Darstellungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Produktbeschreibungen und Darstellungen in Testprogrammen oder Prospekten sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der Firma RSS.
  3. Die Mitarbeiter der Firma RSS sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen oder Garantien zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise 

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma RSS an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 90 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der Firma RSS genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Lauten Preisangaben auf Tagessätze, gelten hierfür max. 8 Arbeitsstunden, die montags bis freitags innerhalb der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr erbracht werden. Sollte der Kunde Überstunden verlangen, werden diese gesondert mit 25 % Aufschlag berechnet. Wochenendarbeit wird mit 50 % Aufschlag gesondert berechnet. Sämtliche Kosten und Aufwendungen, die durch Reisen entstehen werden separat berechnet. Hierzu gehören Kilometergeld, gegebenenfalls Flugkosten, Kosten z.B. für Hotel, sowie Spesen in gesetzlicher Höhe. An- und Abfahrtszeiten der Mitarbeiter werden mit 80 % des Stundensatzes berechnet oder sind in einer erhöhten Kilometerpauschale enthalten, die sich aus dem jeweiligen Angebot ergibt.
  3. Die Fälligkeit der vertraglichen Vergütung richtet sich nach dem Zahlungsplan. Die jeweilige Zahlung ist nach Eingang der Rechnung bei dem Kunden ohne Abzug fällig und zahlbar. Sollte ein Zahlungsplan ausnahmsweise nicht vereinbart worden sein, dann ist die Firma RSS berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, die sich an dem Arbeitsfortschritt orientieren. 

§ 4 Leistungsumfang 

Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der Firma RSS, sonst das Angebot der Firma RSS. 

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von Software der Firma RSS und die Einräumung der Nutzungsrechte und, sofern vereinbart, deren Installation.
  2. Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.
  3. Der Kunde erhält die Software bestehend aus dem Programm und dem allgemeinen Benutzerhandbuch. Sonderwünsche des Kunden, die nicht in dem vertraglich geschuldeten Umfang enthalten sind, werden durch die Firma RSS nicht geschuldet. Wenn diese Wünsche auf Verlangen des Kunden durch die Firma RSS umgesetzt werden, dann ist dieses kostenpflichtig. Ein Pflichtenheft, welches über das allgemeine Benutzerhandbuch hinausgeht, wird nur bei umfangreichen Änderungen an der Basissoftware und bei Vorliegen besonderer Kundenwünsche kostenpflichtig erstellt. Die Technik der Auslieferung der Software richtet sich nach den Vereinbarungen; mangels anderer Vereinbarung werden Programm und Handbuch per Datei ausgeliefert. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. Die Firma RSS erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik.
  4. Die Installation richtet sich nach Werkvertragsrecht. Dem Kunden ist bekannt, dass eine erfolgreiche Installation erfordert, dass er umfassend, fachkundig und rechtzeitig mitwirkt. Der Kunde wird die Firma RSS bei der Installation unterstützen, wobei nicht eine Übernahme von Verpflichtungen der Firma RSS gemeint ist. Der Kunde stellt seine Mitarbeiter in angemessenen Umfang von ihrer Tätigkeit frei und gewährt der Firma RSS und seinen Mitarbeitern im notwendigen Umfang Zugang zu Räumen, Hard- und Software und Telekommunikation.

§ 5 Rechte des Kunden an der Software 

  1. Die Software (Programm und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die die Firma RSS dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der Firma RSS zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die Firma RSS entsprechende Verwertungsrechte.
  2. Der Kunde erwirbt die Software, um sie selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke dauernd zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht). Alle Datenverarbeitungsgeräte (z.B. Festplatten und Zentraleinheiten), auf die die Programme ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert oder übernommen werden, müssen sich in Räumen des Kunden oder in den Räumen eines vom Kunden beauftragten Providers befinden. Die Benutzungsmöglichkeit darf jeweils höchstens an der vertraglich vereinbarten Anzahl von Usern zur Verfügung stehen. Die Firma RSS räumt dem Kunden hiermit die Befugnisse an den Programmen ein, die zu diesem Nutzungszweck notwendig sind, auch das Recht, die Programme auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme erstellen. Die Sicherungskopien müssen, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datenträgers versehen werden. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden.
  3. Das Benutzerhandbuch und andere von der Firma RSS überlassenen Unterlagen dürfen nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
  4. 4. Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Firma RSS nicht erlaubt.
  5. 5. Alle nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte an der Software stehen unter der Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung, oder, sofern zutreffend, der vollständigen Zahlung des jeweils fälligen Mietzinses. Solange der Kaufpreis der Mietzins grundlos nicht vollständig bezahlt ist, behält sich die Firma RSS die Unterbrechung der Nutzung vor. Die Übertragung der vertraglichen Nutzungsrechte an der Software erfolgt unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Die Übertragung der vertraglichen Nutzungsrechte an der Software bei Miete erfolgt unter der Bedingung der Zahlung des jeweils fälligen Mietzinses.

§ 6 Leistungszeit, Verzögerungen 

  1. Angaben zu Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Firma RSS schriftlich als verbindlich zugesagt. Sie kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden isoliert sinnvoll nutzbar sind.
  2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die Firma RSS durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelnde Mitwirkung des Kunden.
  3. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
  4. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als 2 Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

§ 7 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung 

  1. Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Minderung oder Schadensersatz statt Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zu mindestens 2 Wochen) angedroht werden und kann nur binnen 2 Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB kann die Fristsetzung entfallen. Hat der Kunde die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten, kann die Rückabwicklung nicht verlangt werden.
  2. Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

§ 8 Abnahme, Pflichten des Kunden 

  1. Sofern nur Software geliefert wird, erfolgt keine förmliche Abnahme. Sofern auch die Installation vereinbart ist, erfolgt die Abnahme für Software und Installation einheitlich. Dies geschieht unmittelbar nach Abschluss der Installation in Form eines schriftlichen Abnahmeprotokolls. Sollte die Abnahme nicht förmlich vorgenommen werden, so gilt diese als erfolgt, wenn der Kunde die Benutzung der installierten Software aufgenommen hat.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Liefergegenstände durch einen qualifizierten Mitarbeiter testen zu lassen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) zu rügen.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse) zu treffen. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den Betrieb der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.

§ 9 Sachmängel  

  1. Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie kann jedoch fehlerhaft sein. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, einschließlich der Kompatibilität mit anderen Programmen, die nicht von der Firma RSS geliefert wurden, Fehlbedienung oder ähnlichem resultiert, ist kein Mangel. Die gelieferte Basissoftware und die gelieferten Module werden bei dem Kunden auf dessen Hardware und in dessen Software-Umgebung auf Parameter eingestellt, die nach dem Vertrag von dem Kunden gewünscht werden. Die Einstellung dieser Parameter kann einen unerwünschten Einfluss auf andere Funktionalitäten der EDV haben. Dies stellt keinen Mangel dar. Die Firma RSS wird jedoch in Abstimmung mit dem Kunden solche Kompatibilitätsprobleme, soweit technisch möglich und der Firma RSS zumutbar, kostenpflichtig beseitigen. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
  2. Bei Sachmängeln kann die Firma RSS zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Firma RSS durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung eines Programms, das den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die Firma RSS Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein gleichwertiger neuer Programmstand oder der gleichwertige vorhergehende Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist.
  3. Der Kunde wird die Firma RSS bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, die Firma RSS umfassend informiert und ihr die für die Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die Firma RSS kann die Mängelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die Firma RSS kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der Firma RSS nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner EDV-Anlage nebst Telekommunikation zu gewähren.
  4. Die Vertragspartner vereinbaren folgende Fehlerklassen und Reaktionszeiten:
  5. a) Fehlerklasse 1: Betriebsverhindernde Mängel. Der Fehler verhindert den Geschäftsbetrieb bei dem Kunden; eine Umgehungslösung liegt nicht vor: Die Firma RSS beginnt unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Stunden (hierin sind Fahrzeiten nicht enthalten) nach Fehlermeldung mit der Fehlerbeseitigung und setzt sie mit Nachdruck bis zur Beseitigung des Fehlers fort, soweit zumutbar auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit.
  6. b) Fehlerklasse 2: Betriebsbehindernde Mängel. Der Fehler behindert den Geschäftsbetrieb bei dem Kunden erheblich; die Nutzung ist jedoch mit Umgehunglösungen oder mit temporär akzeptablen Einschränkungen oder Erschwernissen möglich: Die Firma RSS beginnt bei Fehlermeldung vor 10:00 Uhr mit der Fehlerbeseitigung am gleichen Tag, bei späterer Fehlermeldung zu Beginn des nächsten Arbeitstages und setzt sie bis zur Beseitigung des Fehlers innerhalb der üblichen Arbeitszeit fort. Fahrzeiten sind dabei zu berücksichtigen. Die Firma RSS kann zunächst eine Umgehungslösung aufzeigen und den Fehler später beseitigen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
  7. c) Fehlerklasse 3: Sonstige Mängel: Die Firma RSS beginnt innerhalb einer Woche mit der Fehlerbeseitigung oder beseitigt den Fehler erst mit der Lieferung des nächsten Programmstandes, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
  8. Die Fristen und deren Berechnung richten sich nach § 6. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuordnung eines Fehlers in die Klasse nach Abs. 4 kann der Kunde die Einstufung in eine höhere Fehlerklasse verlangen. Der Kunde erstattet der Firma RSS den Aufwand, wenn er nicht nachweist, dass seine Einstufung richtig war.
  9. Die Firma RSS kann Mehrkosten daraus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt bei dem Kunden. § 254 BGB gilt entsprechend.
  10. Wenn die Firma RSS die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann er ausschließlich nach den Regeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Verjährung regelt sich ebenfalls nach diesen Bedingungen.

§ 10 Rechtsmängel 

  1. Die Firma RSS gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die Firma RSS dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.
  2. Der Kunde unterrichtet die Firma RSS unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) wegen der von der Firma RSS gelieferten Software gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt die Firma RSS, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht die Firma RSS von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der Firma RSS anerkennen. Die Firma RSS wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z.B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) beruhen.
  3. Die Firma RSS ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereits eingesetzte Software auf deren ordnungsgemäße Anlizensierung zu prüfen. Für Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde rechtswidrig Software benutzt, wird die Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Haftung 

  1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma RSS für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der Firma RSS garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
  3. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Abs. 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Firma RSS entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Soweit die Haftung der Firma RSS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma RSS.
  5. Der Firma RSS bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik.

§ 12 Verjährung 

Die Verjährungsfrist beträgt 

  1. für Ansprüche auf Vergütungsrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung respektive Installation und Abnahme der Software nach diesen Geschäftsbedingungen, jedoch nicht weniger als 3 Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
  2. bei anderen Rechten aus Sachmängeln ein Jahr;
  3. bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln ein Jahr, wenn der Rechtsmangel nicht in einem dinglichen Recht eines Dritten liegt, aufgrund dessen er die Liefergegenstände herausverlangen kann;
  4. bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadensersatz aus Vorsatz, Garantie, Arglist und bei Personenschäden gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

§ 13 Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
  2. Der Kunde stimmt zu, dass die Firma RSS im Rahmen der Geschäftstätigkeit Daten des Kunden speichert und verarbeitet. Die Firma RSS beachtet die Vorgaben des Datenschutzrechtes.
  3. Die Firma RSS darf den Auftraggeber auf seiner Website und in anderer Form und Weise als Referenzkunden nennen. Dieses Recht bleibt über die Beendigung des Vertrags und der Zusammenarbeit hinaus auf unbestimmte Zeit bestehen. Die Firma RSS darf ferner die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse (sofern diese keine vertrauliche oder personenbezogene Daten enthalten) nach deren Fertigstellung sowie das Logo (Wort und/oder Bildmarke) des Auftraggebers zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen. Der Auftraggeber kann dieser Veröffentlichung schriftlich widersprechen.
  4. 4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz der Firma RSS.
  5. 5. Vertragssprache ist Deutsch.
  6. 6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der Übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

Ibbenbüren, Dezember 2022 

RHAPSODY Software Solutions GmbH 

Ibbenbüren, vertreten durch die Geschäftsführer André Keeve und Martin Theissing 

HRB 5971 Amtsgericht Steinfurt